Beitragsordnung für den SETRA Traditionspflege e.V.
Grundsatz
Gemäß § 4 (1) der Satzung des SETRA Traditionspflege e.V. gibt es aktive Mitglieder und fördernde Mitglieder. Aktive Mitglieder haben einen aktiven Beitrag zur Gestaltung des Vereinszwecks zu leisten. Dazu wird eine aktive Mitarbeit von Höhe von 40 Stunden pro Jahr festgesetzt. Dieser Umfang kann mit 10 € pro Stunde abgegolten werden. Die Feststellung des Umfangs der individuell aktiv geleisteten Jahresarbeit trifft der Vorstand.
Ohne die gemeinnützige Arbeit der aktiven Mitglieder können die satzungsgemäßen Vereinszwecke nicht erfüllt werden.
Ziel der Tätigkeit ist die Bildung von Kapital, damit das Kulturgut „SETRA Fahrzeug“ nachhaltig erhalten bleibt.
Der Förderanteil für alle Mitglieder für den Verein beträgt 40 € pro Jahr.
Im Einzelnen:
Jedes Mitglied im SETRA Traditionspflege e.V. hat den Förderbeitrag in Höhe von 40 € pro Jahr zu leisten.
Aktive Mitglieder (Einzelpersonen) haben zusätzlich 40 Stunden Vereinsarbeit zu tätigen; diese ist mit 10 € pro nicht geleisteter Stunde abzugelten. Die Art der Tätigkeit muss der Erfüllung des Vereinszwecks dienen. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewahrung von Teilen und wichtiger technischer und historischer Unterlagen vor der Verschrottung bzw. Vernichtung. Die Tätigkeit ist mit dem Vorstand abzusprechen.
Clubs bzw. Vereine bis 24 Mitglieder zahlen 96 € pro Jahr.
Clubs bzw. Vereine über 24 Mitglieder zahlen 4 € pro Mitglied; eine Aufstellung der Mitgliederliste ist gemäß der Struktur:
Mitglied (Name, Vorname) Adresse Dauer der Mitgliedschaft (Datumsangabe)
auszufertigen.
Firmen zahlen 240 € pro Jahr, wobei 40 € als Förderbeitrag obligat sind und der übrige Betrag auch in Form von Spenden (Sachspenden) geleistet werden kann. Die Feststellung der Entrichtung des geleisteten Jahresbeitrages trifft der Vorstand.
Die Beitragsordnung in der vorliegenden Fassung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.11.2003 in Kraft.